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Haftung / Gewährleistung
MD Light&Sound prüft die bereitgestellten Internet-Informationen sorgfältig und aktualisiert
diese laufend. Dennoch kann eine Fehlerfreiheit hinsichtlich sämtlicher Inhalte nicht garantiert werden. MD Light&Sound schließt daher jegliche Haftung oder Gewährleistung betreffend der
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Einschätzungen des MD Light&Sound Managements beruhen und damit Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Der Haftungs- und Gewährleistungsausschluss gilt auch für alle Verbindungen ("links"), auf
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Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten sind uns ein wichtiges Anliegen. MD
Light&Sound speichert oder verwendet Ihre Daten - insbesondere personenbezogene Daten - nur, wenn Sie einer bestimmten Form der Datennutzung ausdrücklich zugestimmt haben oder wenn die MD
Light&Sound aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet ist. Eine Weitergabe solcher Daten an Dritte oder eine anderweitige, als die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Daten
durch MD Light&Sound erfolgt nicht. Die Verwendung gespeicherter Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Sollten Sie Fragen zum Datenschutz
haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten, E-Mail Adresse info@md-lightsound.de
AGB
§1 Gerichtsstand und Vertragsrecht
Sofern der Gesetzgeber im Einzelfall nichts anderes vorsieht ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien in 72379 Hechingen. Für die Rechts- und
Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien kommt ausschließlich die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise diejenige Regelung zu vereinbaren,
die diesen Bedingungen am nächsten kommt. Grundlage sämtlicher geschäftlicher Handlungen von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik sind diese Bestimmungen. Nebenreden und abweichende Bestimmungen
müssen durch MD Light&Sound ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
§2 Haftung von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Ausfall oder Unnutzbarkeit des Mietgegenstandes,
Nichterfüllung, jegliche Art von Folgeschäden, entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden. MD Light&Sound Veranstaltungstechnik haftet für keine Sach- und Personenschäden jeglicher Art, die
durch den Mietgegenstand bzw. durch deren Installation mittelbar oder unmittelbar verursacht werden bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
§3 Pflicht des Mieters
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von kundigem oder unterwiesenem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
Bei vertragswidrigen und zweckfremden Gebrauch kommt es automatisch zu Kündigung und Vertragsbeendigung.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der
jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Veranstalterhaftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern bzw. durch seine bestehenden Versicherungsleistungen
abzudecken. Außerdem ist er verpflichtet alle nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen bzw. Vorschriften zu erfüllen. Der Mieter haftet bei Verschulden für alle Folgeschäden
und Kostenaufwendungen, die aus der Unnutzbarkeit der Mietsache folgen (Diebstahl der Mietsache und dadurch Mietausfälle, Anschaffung von Ersatzgeräten usw.).
§4 Angebote und Gültigkeit
Die Angebote des Vermieters sind 14 Kalendertage nach Zugang gültig und erlöschen danach. Zugangstag ist spätestens 3 Tage nach Absendung. Getroffene
Preisaussagen verstehen sich als Euro Nettopreise zuzüglich der in Deutschland gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§5 Mietzeiträume und Mietpreise
Der Mieter ist verpflichtet sich bei der Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als
Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Bei Veranstaltungen gilt der Funktionstest nach dem Aufbau als Bestätigung. Die Preise nach Preisliste beziehen sich auf
einen Nutzungs- / Veranstaltungstag (24Std.). Preise für Langzeitmieten bedürfen sich grundsätzlich der gesonderten und schriftlichen Vereinbarung. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholtag
des Mietgegenstandes im Lager von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe im Lager. Der Mietgegenstand gilt als eingegangen, wenn er von MD
Light&Sound Veranstaltungstechnik als ordnungsgemäß befunden wurde. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten, ansonsten hat der Mieter unverzüglich den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Für jeden
überschrittenen Rückgabetag behält sich MD Light&Sound Veranstaltungstechnik vor den zusätzlichen Mietpreis zu verlangen.
§6 Zahlung und Rücktritt
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50% fällig. Der Restbetrag wird 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Vermietungen von
Mietgegenständen muss der gesamte Betrag bei Abholung bezahlt werden. Bei Selbstabholungen wird eine Kaution i.H.v 50% des Warenwertes erhoben. Der Personalausweis ist vorzulegen. Wird ein bereits
erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Wird ein
bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Wird
ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 2 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Für den Zeitpunkt der
Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang wird der geschlossene Vertrag automatisch nichtig. Ein Anspruch
des Auftraggebers auf Erfüllung der gebuchten Leistung besteht somit nicht mehr. 8 Tage nach Fälligkeit gerät der Mieter in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Mieter Verzugszinsen in
Höhe von mindesten 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
§7 Verbrauchs- Handelsware und Verschleißteile
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik. Der Verkauf
gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§8 Rechte Dritter
Die Nutzung der Mietgegenstände durch Dritte ist strengstens untersagt. MD Light&Sound Veranstaltungstechnik ist nur an den Vertrag mit dem Vermieter
gebunden und weist Rechte und Pflichten Dritter ab.
§9 Genehmigungen und Gebühren
Der Veranstalter trägt die Kosten für GEMA-Gebühren für die musikal. Aufführung mit industriellen Tonträgern, mit digitalen Kopien (z.B. Mp3 ) urheberrechtl. geschützter Werke.