MD Light & Sound

Party- u. Eventtechnik

Schüttestr. 2
72379 Hechingen ( Zollernalbkreis )

 

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Impressum

Verantwortlich:

MD Light & Sound

Daniel Futschik
Schüttestr. 2
72379 Hechingen

Kontakt:
E-Mail: info@md-lightsound.de

USt.-IdNr.  DE243453243


Steuernummer  53087/52513

 

 

Rechtliche Hinweise
Urheberrecht

© 2015 MD Light&Sound
Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte der MD Light&Sound Webseiten, einschließlich der Bilder und der Gestaltung, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen, Daten, Bildern usw., insbesondere die kommerzielle Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MD Light&Sound . Die Veränderung oder Weiterverbreitung von Inhalten der MD Light&Sound Webseiten einschließlich des sogenannten Framings, Deep Linking und ähnlicher Maßnahmen ist nicht gestattet.

Haftung / Gewährleistung
MD Light&Sound prüft die bereitgestellten Internet-Informationen sorgfältig und aktualisiert diese laufend. Dennoch kann eine Fehlerfreiheit hinsichtlich sämtlicher Inhalte nicht garantiert werden. MD Light&Sound schließt daher jegliche Haftung oder Gewährleistung betreffend der Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten und Informationen aus; dies gilt auch für eventuell in die Zukunft gerichtete Aussagen, da diese Aussagen auf Überzeugungen und Einschätzungen des MD Light&Sound Managements beruhen und damit Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Der Haftungs- und Gewährleistungsausschluss gilt auch für alle Verbindungen ("links"), auf die die MD Light&Sound Webseiten direkt oder indirekt verweisen. MD Light&Sound ist für den Inhalt dieser anderen Webseiten nicht verantwortlich. MD Light&Sound behält sich das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung zu verändern oder zu ergänzen.

Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten sind uns ein wichtiges Anliegen. MD Light&Sound speichert oder verwendet Ihre Daten - insbesondere personenbezogene Daten - nur, wenn Sie einer bestimmten Form der Datennutzung ausdrücklich zugestimmt haben oder wenn die MD Light&Sound aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet ist. Eine Weitergabe solcher Daten an Dritte oder eine anderweitige, als die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Daten durch MD Light&Sound erfolgt nicht. Die Verwendung gespeicherter Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten, E-Mail Adresse info@md-lightsound.de

 

 

AGB


§1 Gerichtsstand und Vertragsrecht
Sofern der Gesetzgeber im Einzelfall nichts anderes vorsieht ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien in 72379 Hechingen. Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien kommt ausschließlich die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise diejenige Regelung zu vereinbaren, die diesen Bedingungen am nächsten kommt. Grundlage sämtlicher geschäftlicher Handlungen von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik sind diese Bestimmungen. Nebenreden und abweichende Bestimmungen müssen durch MD Light&Sound ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§2 Haftung von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Ausfall oder Unnutzbarkeit des Mietgegenstandes, Nichterfüllung, jegliche Art von Folgeschäden, entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden. MD Light&Sound Veranstaltungstechnik haftet für keine Sach- und Personenschäden jeglicher Art, die durch den Mietgegenstand bzw. durch deren Installation mittelbar oder unmittelbar verursacht werden bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

§3 Pflicht des Mieters
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von kundigem oder unterwiesenem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei vertragswidrigen und zweckfremden Gebrauch kommt es automatisch zu Kündigung und Vertragsbeendigung.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Veranstalterhaftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern bzw. durch seine bestehenden Versicherungsleistungen abzudecken. Außerdem ist er verpflichtet alle nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen bzw. Vorschriften zu erfüllen. Der Mieter haftet bei Verschulden für alle Folgeschäden und Kostenaufwendungen, die aus der Unnutzbarkeit der Mietsache folgen (Diebstahl der Mietsache und dadurch Mietausfälle, Anschaffung von Ersatzgeräten usw.).

§4 Angebote und Gültigkeit
Die Angebote des Vermieters sind 14 Kalendertage nach Zugang gültig und erlöschen danach. Zugangstag ist spätestens 3 Tage nach Absendung. Getroffene Preisaussagen verstehen sich als Euro Nettopreise zuzüglich der in Deutschland gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§5 Mietzeiträume und Mietpreise
Der Mieter ist verpflichtet sich bei der Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Bei Veranstaltungen gilt der Funktionstest nach dem Aufbau als Bestätigung. Die Preise nach Preisliste beziehen sich auf einen Nutzungs- / Veranstaltungstag (24Std.). Preise für Langzeitmieten bedürfen sich grundsätzlich der gesonderten und schriftlichen Vereinbarung. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholtag des Mietgegenstandes im Lager von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe im Lager. Der Mietgegenstand gilt als eingegangen, wenn er von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik als ordnungsgemäß befunden wurde. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten, ansonsten hat der Mieter unverzüglich den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Für jeden überschrittenen Rückgabetag behält sich MD Light&Sound Veranstaltungstechnik vor den zusätzlichen Mietpreis zu verlangen.

§6 Zahlung und Rücktritt
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50% fällig. Der Restbetrag wird 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Vermietungen von Mietgegenständen muss der gesamte Betrag bei Abholung bezahlt werden. Bei Selbstabholungen wird eine Kaution i.H.v 50% des Warenwertes erhoben. Der Personalausweis ist vorzulegen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 2 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang wird der geschlossene Vertrag automatisch nichtig. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erfüllung der gebuchten Leistung besteht somit nicht mehr. 8 Tage nach Fälligkeit gerät der Mieter in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von mindesten 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

§7 Verbrauchs- Handelsware und Verschleißteile
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von MD Light&Sound Veranstaltungstechnik. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 
§8 Rechte Dritter
Die Nutzung der Mietgegenstände durch Dritte ist strengstens untersagt. MD Light&Sound Veranstaltungstechnik ist nur an den Vertrag mit dem Vermieter gebunden und weist Rechte und Pflichten Dritter ab.

§9 Genehmigungen und Gebühren

Der Veranstalter trägt die Kosten für GEMA-Gebühren für die musikal. Aufführung mit industriellen Tonträgern, mit digitalen Kopien (z.B. Mp3 ) urheberrechtl. geschützter Werke.